Dokumente für die Cedula

Der Einwanderer leitet das Verfahren für den legalen Aufenthalt im Land ein, indem er die nachstehend aufgeführten Dokumente vorlegt, wie im Art. 4 der Verordnung 394/09 und den damit verbundenen geltenden Vorschriften vorgesehen:

·   1 Passfotos (AUSSCHLIESSLICH)

·   2. Ausweisdokument (EXKLUSIV) – Original des Ausweisdokuments, mit dem Sie in das Land eingereist sind. Wenn das Land für die Einreise nach Uruguay ein Visum verlangt, muss dieses gemäß den Bestimmungen des Dekrets 356/18 (Ausschließlichkeitsanspruch) gültig sein.

·   3. VIGENT-Impfausweis Dekret 136/2018: Sie müssen eine von einer Impfstelle in Uruguay ausgestellte Bescheinigung vorlegen, die bestätigt, dass der Ausländer den uruguayischen Impfplan einhält.

·   4. Strafregister Ordnungsgemäß legalisierte oder apostillierte und übersetzte (mit Ausnahme von Brasilien, wo keine Übersetzung erforderlich ist) Strafregisterauszüge aus dem Herkunftsland und aus den Ländern, in denen sich der Antragsteller in den letzten fünf Jahren aufgehalten hat (für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten). Nur für Personen, die über 18 Jahre alt sind. Wenn Sie in den Vereinigten Staaten geboren sind, können Sie bei Interpol in Montevideo Ihre Fingerabdrücke abnehmen lassen, damit diese Behörde beim FBI ein Führungszeugnis anfordern kann. Das für die laufende Verwaltung gültige Strafregisterzeugnis muss einen nationalen Geltungsbereich haben, da die Zeugnisse der Bundesstaaten, Departements und Provinzen nicht gültig sind. Eine von der uruguayischen Regierung akkreditierte Bescheinigung des Konsulats des Landes, aus dem die Hintergrundinformationen angefordert werden, ist ebenfalls gültig.

·   5. AKTUELLE Gesundheitskarte muss in Uruguay gemacht werden. Berufliche Gesundheitskarte, ausgestellt von öffentlichen oder privaten Gesundheitsdienstleistern, die vom Ministerium für öffentliche Gesundheit zugelassen sind.

·   6. Lebensunterhalt: (häufigste Optionen)

o   ◦ Mitarbeiter einer juristischen Person: Der Betroffene muss nachweisen, dass er über ein monatliches Nominaleinkommen verfügt, das für seinen Unterhalt ausreichen muss. Dies kann durch Vorlage eines der folgenden Dokumente nachgewiesen werden:

§  ▪ Notarielle Einkommensbescheinigung: Angabe der monatlichen Nominalvergütung und der ausgeübten Funktion sowie der rechtlichen Kontrolle des Unternehmens (Rechtsfähigkeit und Rechtskraft, Dauer der Gesellschaft, Eintragung beim BPS und DGI, Zweck oder Geschäftszweig, steuerlicher und konstituierender Sitz, Vertretung des Unternehmens und Gültigkeit der genannten Funktionen, Einhaltung der Gesetze 17904, 18930 und 19484).

§  ▪ Beschäftigungsgeschichte der Sozialversicherungsbank. ◦ Angestellter einer natürlichen Person (z. B. Hausangestellter): Der Betroffene muss nachweisen, dass er ein monatliches Nominaleinkommen bezieht, das für seinen Lebensunterhalt ausreichen muss. Dies kann durch Vorlage eines der folgenden Dokumente nachgewiesen werden:

§  ▪ Notarielle Bescheinigung über das Arbeitsverhältnis, den Namen und die Staatsangehörigkeit des Arbeitgebers (bei einem ausländischen Arbeitgeber muss die rechtliche Situation des Arbeitgebers im Land geklärt werden), die Adresse, an der der Arbeitgeber die Dienstleistungen erbringt, sowie den Namen und die Staatsangehörigkeit des Arbeitgebers (bei einem ausländischen Arbeitgeber muss die rechtliche Situation des Arbeitgebers im Land geklärt werden).Dienstleistungen, erhaltenes monatliches Nominalgehalt und BPSRegistrierungsnummer.

§   ▪Beschäftigungsgeschichte der Sozialversicherungsbank. ◦ Selbständige (Einzelunternehmen) und deren Angestellte: Sie müssen nachweisen, dass sie ein monatliches Nominaleinkommen beziehen, das für ihren Unterhalt ausreicht. Dieser Umstand kann durch Vorlage der folgenden Dokumente nachgewiesen werden:

§   ▪ Notarielle Einkommensbescheinigung, die den Namen, das Unternehmen, den steuerlichen und konstituierenden Sitz, die BPS, die DGI, die Staatsangehörigkeit des Eigentümers und/oder Arbeitgebers nachweist – falls es sich um einen Ausländer handelt, klären Sie die rechtliche Situation desselben in dem Land.

§   ▪ Buchhaltungsbescheinigung über die monatlich eingegangenen Einkünfte, in der die Angaben zum Unternehmen enthalten sind, wie im vorigen Absatz beschrieben. ◦ Unternehmer, Aktionär (S.A., SRL, etc.): Sie müssen diesen Status und die monatlichen Einkünfte, die Sie für Ihre Tätigkeit erhalten, durch eine notarielle Bescheinigung nachweisen, die die vollständige Kontrolle über das Unternehmen enthält (Rechtsfähigkeit und Gültigkeit, Unternehmensdauer, Eintragung bei BPS und DGI, Zweck oder Geschäftszweig, steuerlicher und konstituierender Sitz, Vertretung des Unternehmens und Gültigkeit dieser Positionen, Einhaltung der Gesetze 17904, 18930 und 19484). ◦ Rentner, Pensionäre und Rentner im Ausland: Vorlage einer notariellen Bescheinigung, aus der dieser Status, der Begriff des Einkommens, der monatliche Nominalbetrag und die Art des Einkommensbezugs in Uruguay hervorgehen.

§  ◦ Rentner in Uruguay: Legen Sie eine Kopie und das Original des letzten Zahlungsbelegs der öffentlichen Einrichtung vor.

·   7. Geburtsurkunde: Diese ist immer erforderlich. Ausgestellt im Geburtsland.

·   8. Heiratsurkunde: Diese wird nur zum Nachweis der Eheschließung benötigt, falls erforderlich. Diese muss in dem Land ausgestellt und apostelliert werden, in dem auch geheiratet wurde. (Wenn du als Deutscher in Las Vegas geheiratet hast, brauchst du eine Urkunde aus den Vereinigten Staaten.)

·   9. MINDERJÄHRIGE: Sie müssen nicht nur die Anforderungen 1, 2, 3, 4, 5 und 8 erfüllen, sondern benötigen auch die ausdrückliche Genehmigung ihrer Eltern, sich in Uruguay niederzulassen. Wird die Vollmacht nicht persönlich übergeben, sondern kommt sie aus dem Ausland, so muss sie zuvor von einem uruguayischen Notar beglaubigt werden. Ausländische oder von uruguayischen Konsulaten ausgestellte Genehmigungen haben eine Gültigkeit von 6 Monaten ab dem Ausstellungsdatum. Außerdem müssen Sie ab dem 4. Lebensjahr nachweisen, dass Sie Schüler sind, und zwar durch das Vorlage der entsprechenden Studienbescheinigung der Bildungseinrichtung. Wenn der Minderjährige nicht bei einem seiner Elternteile wohnt, muss von den Eltern festgelegt werden, wer der/die verantwortliche(n) Erwachsene(n) ist/sind, der/die für den Minderjährigen in dem Land sorgen wird/werden, und der/die den Antrag auf Aufenthalt unterzeichnen muss/ müssen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert